Hebamme

Madleen Strüber



Wochenbett


Auch hier kommt wieder viel Neues auf Sie zu. Eine Zeit des Kennenlernens und eine Menge Umstellungen im Alltag.

Das Wochenbett umfasst die ersten 12 Wochen nach der Geburt.

In den ersten Tagen nach der Geburt Ihres Babys komme ich täglich zu Ihnen nach Hause, stehe für alle Fragen zur Verfügung und helfe Ihnen, in die Elternrolle hineinzuwachsen. Mit der Zeit werden die Abstände meiner Besuche größer, orientiert an den Bedürfnissen Ihrer Familie.

Die Wochenbettbetreuung umfasst:

• Beobachtung des Allgemeinzustandes Ihres Babys (Gewichtskontrolle, Trinkverhalten, Temperatur)
• Kontrolle der Abheilung des Nabelschnurrests
• Anleitung zur Säuglingspflege
• Erstes Babybad
• Beratung bei Blähungen, Bauchweh, wundem Po, …
• Hilfe beim Stillen, sowie Stillschwierigkeiten
• Ernährung von der Mutter in der Stillzeit bis zum Ende der Stillzeit
• Kontrolle der Gebärmutterrückbildung
• Kontrolle des Wochenflusses
• Kontrolle eventueller Geburtsverletzungen
• Beikosteinführung im 5. - 6. Lebensmonat
• Beratung bei Problemen in der späteren Stillzeit (z.B. zu wenig oder zu viel Milch, Stillstreik des Kindes, Brustentzündung…)
• Und alle weitere, was Ihnen auf der Seele brennt
• Trageberatung

Mein Ziel ist es, mein Wissen mit Ihnen zu teilen, Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und aus Ihnen Fachfrau und Fachmann in Sachen "Eltern sein" zu machen.

Ihre Krankenkasse übernimmt in den ersten zehn Wochenbetttagen insgesamt zwanzig Kontakte, diese können sowohl persönlich als auch telefonisch sein. Für jeden Tag, den Sie nach der Geburt im Krankenhaus bleiben, werden für jeden Klinikstag zwei Kontakte abgezogen. Ab dem elften Wochenbetttag bis zur Vollendung von zwölf Wochen haben wir weitere sechzehn Besuche, die die Krankenkasse übernimmt. Außerdem stehen uns weitere acht Kontakte bis zum Ende der Stillzeit, bzw. bei nicht stillenden Müttern bis zum Ende des neunten Lebensmonat zur Beikosteinführung, sowie bei Stillproblemen zur Verfügung.

Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, wenden Sie sich bitte an diese und informieren sich, welche Leistungen übernommen werden.